Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 für alle Länder Europas ein einheitliches Recht im Datenschutz schafft, kommen viele Neuerungen auf betroffene Unternehmen, Vereine und Personalgesellschaften zu. Wir unterstützen unsere Kunden und bieten ab sofort den Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO als Online-Formular an. Laut den Aufsichtsbehörden kann der Vertrag bereits vor dem 25. Mai 2018 geschlossen werden. Zudem kann der Vertragsabschluss nach der DSGVO auch in elektronischer Form erfolgen.
Auftragsverarbeitung
Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
Sobald Sie oder Ihr Kunde personenbezogene Daten auf einem Server bei uns speichern, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 der DS-GVO.
Was sind personenbezogene Daten?
Der Begriff der „personenbezogenen Daten“ ist in Art. 4 Nr. 1 DS-GVO als „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen“ definiert. Beispiele für personenbezogene Daten sind Name einer Person, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geschlecht, Kontonummer, etc. Aber auch die IP-Adresse gehört zu den personenbezogenen Daten.
Wo finde ich den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)?
Für die Voransicht Ihres Vertrags senden sie bitte eine E-Mail an privacy@anagram.at.
Wie erhalte ich den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)?
Im oberen Teil des Formulars sehen Sie zunächst die bei uns hinterlegten Angaben zu Ihrer Firma/Person.
Im Abschnitt „Art der Daten“ können Sie die Datenkategorien angeben, für die Daten, die bei uns gespeichert werden. Sie können entweder aus den vorgegebenen Datenarten auswählen oder neue Datenarten hinzufügen.
Beim „Kreis der Betroffenen“ verhält es sich ähnlich. Sie können entweder aus den vorgegebenen Betroffenen auswählen oder neue Betroffene hinzufügen.
Falls nach Abschluss des Vertrages noch Datenkategorien oder Betroffene hinzukommen, benützen Sie bitte erneut das Anfrageformular.
Der Vertrag wird von uns vorunterzeichnet und muss von Ihnen nur noch ausgedruckt, unterzeichnet und bei Ihren Datenschutzdokumenten abgelegt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich Bitte an privacy@anagram.at
Muss ich den ausgedruckten Vertrag unterzeichnen und an Anagram Engineering schicken?
Nein, das ist nicht nötig. Wir erstellen gleichzeitig ein Exemplar des Vertrages, das wir bei uns ablegen. Ihre Unterschrift benötigen wir nicht.
Vertrag anfordern
Hier können Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag anfordern. Wir lassen Ihnen den finalen Vertrag dann per E-Mail zukommen.